zu wenig Muttermilch
Muttermilch – das wertvolle Gold. Wenn die Milchbildung nicht richtig in Gang kommt oder im Verlauf weniger wird, dann ist der erste Schritt zur Besserung die Ursachenforschung. Stillen ist...
Ihr habt sicher schon von dem deutschen Mutterschutzgesetz gehört, nur was genau steht dort geschrieben und was müsst ihr als Schwangere, Wöchnerin oder Stillende wissen? Ich habe euch die wichtigsten Grundlagen hier kurz und knapp zusammengefasst.
Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit von dir und deinem Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Das Mutterschutzgesetz gilt für erwerbstätige Mütter, also angestellte Arbeitnehmerinnen. Es wirkt unabhängig von eurer Tätigkeit. Also egal, ob ihr von zu Hause arbeitet, in der Probezeit oder Ausbildung steckt oder geringfügig beschäftigt seid.
Seit Juni 2025 wurde der Anwendungsbereich erweitert: Auch Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen, Frauen in betrieblicher Ausbildung, Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst sowie Entwicklungshelferinnen sind nun vom Mutterschutzgesetz erfasst – sofern Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildung verpflichtend vorgegeben sind. Auch Frauen mit Behinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung fallen unter das Gesetz.
Ausgenommen bleiben weiterhin Freiberuflerinnen, selbstständige Frauen, Hausfrauen und Adoptivmütter. Bei Beamtinnen und Soldatinnen gelten andere Regelungen.
Es soll dich und dein Kind vor Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen schützen. Zusätzlich schützt man euch vor finanziellen Einbußen und Kündigungen.
Psychischer, physischer Stress, übermäßige Anstrengung und z. B. Gefahrenstoffe können dir und deinem ungeborenen Kind schaden und so zum Beispiel zu einer Frühgeburt oder zu Behinderungen bei deinem ungeborenen Kind führen. Dies möchte man durch das vorliegende Gesetz verhindern.
Da kommt das "Beschäftigungsverbot" ins Spiel. Bei vorliegenden Lebens- oder Gesundheitsgefährdungen kann dir dein Arzt eine ärztliche Bescheinigung aushändigen, die dich SOFORT von deinen Arbeitnehmerpflichten befreit.
Das Mutterschutzgesetz gilt nur, wenn du bei deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über deine bestehende Schwangerschaft und deinen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegst. Diese Bescheinigung bekommst du von deinem Arzt oder deiner Hebamme ausgestellt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zukommen zu lassen.
Du musst keine Sorge um deinen Arbeitsplatz haben, denn nach der Bekanntgabe deiner Schwangerschaft bzw. nach der Abgabe deiner Bescheinigung darf dich dein Arbeitgeber bis 4 Monate nach Geburt nicht kündigen!
Neu seit Juni 2025: Auch Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, stehen unter Kündigungsschutz – und zwar ebenfalls für 4 Monate nach der Fehlgeburt.
Eine Ausnahme ist der befristete Arbeitsvertrag. Dieser läuft trotz deiner bestätigten Schwangerschaft oder Fehlgeburt regulär aus.
Das MuSchG verbietet Überstunden sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und auch Nachtarbeit für Schwangere UND stillende Mütter! Euer Arbeitstag darf nicht länger als 8,5 Stunden sein. Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz die Uhrzeit von 20 Uhr bis 6 Uhr.
JEDE Frau bekommt ein Beschäftigungsverbot über 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach dem "ET".
Hattest du eine Frühgeburt, hast mehr als ein Kind entbunden oder liegt bei deinem Baby eine Behinderung vor, steht dir 12 Wochen nach der Entbindung zu.
Neu seit Juni 2025: Nach einer Fehlgeburt gelten nun gestaffelte Mutterschutzfristen:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
Ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz
Ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz
Ab der 24. SSW (Totgeburt): 14 Wochen Mutterschutz wie bisher
Diese Fristen gelten automatisch – ein ärztliches Attest ist nicht mehr notwendig.
Als stillende Mama hast du das Recht, während deiner Arbeitszeit Stillmahlzeiten einzuräumen. Das heißt, entweder kannst du 2 mal 45 Minuten Pause oder 1 mal 90 Minuten Pause einfordern. Ob du in dieser Zeit abpumpst oder dir dein Kind zum Stillen bringen lässt, ist dir überlassen! Zudem muss dir dein Arbeitgeber einen Raum zur Verfügung stellen, in dem du in Ruhe abpumpen oder stillen kannst.
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